Unser Top-Thema für Sie: SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel
Newsletter zum Arbeits- und Gesundheitsschutz 

Newsletter 10/2020
Liebe Leser,
Corona und kein Ende in Sicht: Das Virus beeinflusst nun seit Monaten unser Leben und wird es auch weiter tun. Dabei beschleunigt es in vielen Bereichen die Digitalisierung: Künstliche Intelligenz hält bei Fort- und Weiterbildungen Einzug, Ärzte beraten im digitalen Sprechzimmer und – ganz analog – die Zahl der Arbeits- und Wegeunfälle sinkt.
 
Das Wohlbefinden am Arbeitsplatz beeinflussen aber ebenso andere Faktoren, zum Beispiel, ob sich Mitarbeitende gerecht behandelt fühlen. Aber auch der Obstkorb im Unternehmen ist, je nach Füllung, nicht für jeden Beschäftigten zum unbeschränkten Zugreifen geeignet. Neugierig geworden? Dann lesen Sie weiter!
 
Viel Spaß beim Lesen und Klicken wünscht
 
Ihr Team von TÜV Rheinland
Unternehmensbereich Academy & Life Care
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Erste Hilfe in Corona-Zeiten

Aktuell
Künstliche Intelligenz | Weniger Arbeitsunfälle dank Corona? | Chronisch krank

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Zucker steckt auch in Obst | Abstürze | Arztgespräch im digitalen Sprech-zimmer

Service
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Das dürfte Sie auch interessieren
Psychische Gesundheit | Gerechtigkeit am Arbeitsplatz | Zahl des Monats | Richtig Lüften

Faktencheck
Im Fokus: Sicher Erste Hilfe leisten in Corona-Zeiten
Jeder kann im Beruf oder Privatleben mit einem Notfall konfrontiert werden, bei dem Erste Hilfe notwendig ist. In einer aktuellen Umfrage des Meinungsforschungsinstitutes Civey gaben über die Hälfte der Befragten an, dass ihr letzter Erste-Hilfe-Kurs mehr als zehn Jahre zurückliegt. Wissen aus einem Kurs, der in den vergangenen zwei Jahren absolviert wurde, hatten 17,4 Prozent der Teilnehmenden. Im Ernstfall stellt sich jedoch aktuell für alle die Frage: Wie sieht sichere Erste Hilfe in Corona-Zeiten aus? „Zur Ersten Hilfe sind wir im Privatleben alle verpflichtet. In Unternehmen übernehmen geschulte Ersthelfer diese Aufgabe. Dabei steht sowohl bei der Ersten Hilfe im Alltag als auch im beruflichen Umfeld die Sicherheit des Ersthelfers an erster Stelle“, betont Dr. Wiete Schramm, Fachärztin für Arbeitsmedizin bei TÜV Rheinland.  
 
Abstands- und Hygieneregeln auch bei Erster Hilfe beachten
Wenn möglich sollte auch bei der Hilfeleistung ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. In den meisten Fällen, zum Beispiel bei Verletzungen, ist jedoch ein näherer Kontakt zu der hilfebedürftigen Person notwendig. Um das Infektionsrisiko mit dem Corona-Virus für die hilfebedürftige Person und den Helfenden gering zu halten, sollte von beiden eine Mund-Nasen-Bedeckung, ein Mund-Nasen-Schutz beziehungsweise ein FFP2-Atemschutz getragen werden. Außerdem sind natürlich Handschuhe zu benutzen. Im Unternehmen sollten betriebliche Ersthelferinnen und Ersthelfer mit den Atemschutzmasken ausgestattet sein und diese an Hilfebedürftige aushändigen. „Sensible Themen sind das Prüfen der Atmung und Wiederbelebungsmaßnahmen. Bei Wiederbelebungsmaßnahmen ist es dem Helfenden überlassen, ob zusätzlich zur Herzdruckmassage eine Beatmung durchgeführt wird. In Unternehmen können dafür Beatmungsmasken zur Verfügung gestellt und die betrieblichen Ersthelferinnen und -helfer entsprechend unterwiesen werden“, so Schramm. Bei unbekannten Personen konzentrieren sich die Wiederbelebungsmaßnahmen auf die Herzdruckmassage und den Einsatz eines Automatisierten Externen Defibrillators (AED), sofern ein solches Gerät vorhanden ist.
 
Die Kontrolle der Atmung erfolgt normalerweise durch Prüfen der Atemgeräusche. Dazu ist eine große Nähe zum Verunglückten erforderlich. Um das damit verbundene Infektionsrisiko zu reduzieren, wird ein anderes Vorgehen empfohlen: Nachdem die Atemwege durch Überstrecken des Kopfes durch Anheben des Kinns freigemacht wurden, soll die Bewegung des Brustkorbs beobachtet werden. Ist keine Bewegung des Brustkorbs zu erkennen, ist von einer gestörten Atmung auszugehen.
 
Unternehmen müssen Ersthelfer stellen
Auch bei einer verringerten Belegschaft müssen im Unternehmen betriebliche Ersthelfer anwesend sein: Bei zwei bis zwanzig Beschäftigten genügt ein Ersthelfer. Sind mehr Mitarbeitende im Unternehmen tätig, müssen in Verwaltungs- und Handelsbetrieben fünf Prozent der anwesenden Beschäftigten eine Ausbildung zum Ersthelfer haben. In allen anderen Betrieben müssen zehn Prozent der Anwesenden Ersthelfer sein. „Unsere Betriebsärzte beraten Unternehmer, wie die Vorgaben der DGUV Vorschrift 1 umgesetzt werden können. Darüber hinaus unterstützen wir unsere Kunden bei Fragen zur Fortbildung von Ersthelferinnen und Ersthelfern. Hier eröffnet die Vorschrift den Unternehmen einen gewissen Handlungsspielraum beim zweijährigen Fortbildungsturnus. Unser Ziel ist, dass auch unter den Bedingungen der Corona-Pandemie die Erste Hilfe im Unternehmen gewährleistet ist“, erklärt Schramm. 

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Aktuell für Sie zusammengetragen
Künstliche Intelligenz hilft besser zu lernen
Digitale Lerninhalte werden seit Beginn der Corona-Pandemie immer selbstverständlicher. Für die Lernenden hat der Einsatz von künstlicher Intelligenz bei der Präsentation der Lerninhalte Vorteile, beispielsweise, wenn die Schulung in ihrer Muttersprache stattfindet. Wie funktioniert das?
Mehr dazu im Blogbeitrag.  
Zahl der Arbeits- und Wegeunfälle während Corona gesunken
Unternehmen standen still, Beschäftigte wechselten ins Homeoffice und diese Veränderung wirkte sich auch auf die Arbeits- und Wegeunfälle aus. Das belegen die vorläufigen Zahlen für das erste Halbjahr 2020, die die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung nun veröffentlicht hat: Die Zahl der Arbeitsunfälle sank von 432.684 im ersten Halbjahr 2019 auf 367.016 (-15,2 Prozent), die Zahl der meldepflichtigen Wegeunfälle ging um rund 20 Prozent zurück.
Mehr erfahren.  
Keine einheitliche Definition für „chronisch krank“
Für den Ausdruck „chronisch krank“ existiert weder auf internationaler noch auf nationaler Ebene eine einheitliche Definition. Wird eine Erkrankung ab einem Jahr oder schon nach sechs Monaten als chronisch bezeichnet oder doch erst nach zwei Jahren? Eine einheitliche Regelung dazu gibt es nicht. Als sicher gelte nur, dass chronisch kranke Menschen oft unter lebenslanger medizinischer Kontrolle und Behandlung stünden, so das Institut für Allgemeinmedizin der Goethe-Universität Frankfurt in einem Report.
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Services
Rückblick zum Vortrag: Zukunft Personal Europe Virtual – Future of work
Was sind die gegenwärtigen und künftigen Anforderungen an unsere Arbeitswelt? Was braucht es, damit Mensch und Unternehmen die Zukunft und die Digitalisierung erfolgreich bewältigen und die damit verbundenen Chancen nutzen können? Markus Dohm, Executive Vice President Academy & Life Care, gibt Impulse für eine Mensch-orientierte Zukunftsstrategie.
 
Schauen Sie hier den ganzen Vortrag.  

19.11.2020 – Online-Seminar „Nachhaltigkeit ist mehr als nur ein Gefühl: Nachhaltige Unternehmen durch Managementsysteme.“
Nachhaltig planen und verantwortlich handeln – Nachhaltigkeit und corporate social responsibility (csr) sind heute wichtige Faktoren für eine erfolgreiche Unternehmensentwicklung. Die Veranstaltung begleitet bei der erfolgreichen (Weiter-)Entwicklung eines Nachhaltigkeitsmanagements: von der Strategie und der Implementierung eines Nachhaltigkeitsreportings über die Kommunikation und den Stakeholder-Dialog.
 
Hier geht‘s zu weiteren Informationen und zur Anmeldung.  
Das dürfte Sie auch interessieren
Psychische Gesundheit und wie man sie auf Dauer erhält.
Psychische Erkrankungen führen immer öfter zu Arbeitsunfähigkeit oder zu Erwerbsminderungsrenten. Die Gründe sind vielfältig: In der modernen Arbeitswelt haben sich die psychischen Anforderungen an die Beschäftigten verändert. Wissensarbeit nimmt zu und bringt durch die Digitalisierung steigende kognitive Anforderungen aufgrund wachsender Informationsmengen mit sich. Zudem arbeiten mehr Menschen im Dienstleistungsbereich und sind dabei durch den Kontakt mit Kunden oder Patienten oft hohen emotionalen Belastungen ausgesetzt. Die „Offensive Psychische Gesundheit“ des Bundesarbeitsministeriums gemeinsam mit dem Bundesgesundheitsministerium und dem Bundesfamilienministerium hat sich die Entwicklung einer ressortübergreifenden Strategie zur psychischen Gesundheit vorgenommen.  
Gerechtigkeit am Arbeitsplatz beeinflusst die Gesundheit.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich von ihren Führungskräften gerecht behandelt fühlen, sind seltener krank. Das untermauert der Fehlzeiten-Report 2020 des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO): Beschäftigte, die ihren Vorgesetzten die besten Noten für Fairness geben, kommen durchschnittlich auf 12,7 Arbeitsunfähigkeitstage pro Jahr. Dagegen weist die Gruppe der Berufstätigen, die ihren Chef als eher ungerecht wahrnehmen, im Durchschnitt 15,0 Fehltage auf. Für den Report wurden 2.500 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Alter von 18 bis 65 Jahren zu ihrem Gerechtigkeitsempfinden am Arbeitsplatz befragt und die Auswirkungen auf die Gesundheit analysiert.  
 
Unsere Zahl des Monats lautet: 41,9 Millionen…
…So viele Menschen waren im Jahr 2018 in Deutschland erwerbstätig. 90 Prozent davon arbeiteten in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis. Der Anteil der Erwerbstätigen an der Bevölkerung ist in der Altersgruppe 45 bis 49 Jahre mit 88 Prozent am höchsten. Mit zunehmendem Alter ist der Anteil der Berufstätigen nach wie vor rückläufig, in der Altersgruppe von 60 bis unter 65 Jahren liegt er aber mittlerweile bei 60 Prozent. Im Jahr 2007 waren es noch 34 Prozent. Das geht aus der Publikation „Arbeitswelt im Wandel: Zahlen – Daten – Fakten (2020)“ der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hervor.  
Empfehlungen zum Lüftungsverhalten an Innenraumarbeitsplätzen.
Lüften im Büro ist ein beliebtes Streitthema, besonders wenn es draußen kälter wird. In diesem Jahr steht außer Frage: Lüften muss sein. Doch wie lange? Eine Antwort gibt der neue Fachbereich AKTUELL „SARS-CoV-2: Empfehlungen zum Lüftungsverhalten an Innenraumarbeitsplätzen“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV): Als Faustregel für Büroräume gilt, jede Stunde zwischen 3 Minuten im Winter und 10 Minuten im Sommer zu lüften. In Besprechungs- und Seminarräumen sollten die Fenster mindestens alle 20 Minuten geöffnet werden.  

 
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Kompakte Fakten rundum Arbeitsmedizin und Arbeitsschutz
Die Fachärzte für Arbeitsmedizin sind erste Ansprechpartner in Gesundheitsfragen und Experten für sicheres Arbeiten. Doch wie sieht eigentlich der Tagesablauf eines Arbeitsmediziners aus?  
Arbeitsschutz und Prävention tragen zur Verbesserung der Gesundheit am Arbeitsplatz bei und senken das Risiko von Unfällen. Der Jahresarbeitsplan von TÜV Rheinland stellt eine umfassende Betreuung sicher.  
Back to work heißt es nun in immer mehr Unternehmen. Doch wie gelingt das mit dem bestmöglichen Schutz von Mitarbeitenden, Kunden und Geschäftspartnern? TÜV Rheinland unterstützt Unternehmen beim sicheren Neustart.  


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