Sehr geehrte/r liebe Leser,
heute erhalten Sie unsere aktuelle Ausgabe von pulsprofi – Fachinformationen der BAHN-BKK. Wir haben für Sie die wichtigsten Neuerungen in der Sozialversicherung zusammengestellt. Wir hoffen, dass für Sie interessante Themen dabei sind. Ihr Team der BAHN-BKK |  | Meldungen | Neuerungen bei den DEÜV-Meldungen | Seit Anfang des Jahres sind bei den DEÜV-Meldungen Änderungen in Kraft getreten, z.B. zur elektronischen Mitgliedsbescheinigung, zur Anforderung fehlender Jahresmeldungen, zum Entfall des Kennzeichens Mehrfachbeschäftigung und der Erweiterung des A1-Antragsverfahrens. |
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| |  | Beiträge | Märzklausel: Einmalzahlungen korrekt abrechnen | Sie möchten sich bei Ihren Beschäftigten für die herausragende Arbeit im letzten Jahr mit einer Sonderzahlung bedanken? Wird diese Einmal- oder Sonderzahlung im ersten Quartal des neuen Jahres ausgezahlt, ist ggf. die sogenannte Märzklausel zu beachten. |
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| |  | Unterstützung | Aussetzung der Insolvenzantragspflicht | Die Insolvenzantragspflicht wird bis zum 30. April 2021 für Unternehmen ausgesetzt, die staatliche Hilfeleistungen aus den Corona-Hilfsprogrammen beantragt haben. Zusätzlich ist es unter bestimmten Bedingungen möglich, dass die Beitragszahlungen für die Sozialversicherungen vorübergehend gestundet werden. |
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| | |  | Steuern | FAQ-Liste rund um Corona | Wie verhält es sich aus steuerlicher Sicht mit den Corona-bedingten Erleichterungen, die aktuell gelten? Das Bundesfinanzministerium und die obersten Finanzbehörden der Länder haben verschiedene steuerliche Erleichterungen beschlossen, um die von der Corona-Krise betroffenen Steuerpflichtigen zu entlasten. |
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| |  | Steuererklärung 2019 | Abgabefrist wird verlängert | Die Abgabefrist für Steuererklärungen 2019 durch Steuerberater wird bis zum 31. August 2021 verlängert. Dieser Neuerung hat der Bundestag bereits Ende Januar beschlossen - der Bundesrat muss allerdings noch zustimmen. |
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| |  | Künstlersozialabgabe | Meldefrist läuft Ende März ab | Noch bis zum 31. März 2021 haben abgabepflichtige Unternehmer Zeit, der Künstlersozialkasse (KSK) Entgelte zu melden, die sie im Jahr 2020 an selbstständige Künstler/Publizisten geleistet haben. Diese Meldung ist die Grundlage für die von der KSK erhobene Künstlersozialabgabe. |
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| | | | BAHN-BKK Postfach 90 01 50 60441 Frankfurt am Main | Kontaktinformation zum Newsletter der BAHN-BKK Haben Sie Wünsche/Anregungen zu unserem Newsletter? Wenn Sie den Newsletter nicht mehr beziehen möchten, können Sie ihn hier jederzeit wieder . | | | | | |