Das Niedersächsische FG verneint erneut das Vorliegen einer Funktionsverlagerung ohne Verlagerung von Wirtschaftsgütern. In Abgrenzung zu seinem ersten Urteil entschied das FG nun über einen Fall, in dem eine europäische Prinzipalstruktur geschaffen wurde. In diesem Zusammenhang war ein deutscher Lizenzfertiger nach der Umstrukturierung nur noch als Auftragsfertiger und sog. „Limited Risk Distributor“ für die Entrepreneur-Gesellschaft in der Schweiz tätig. Das Urteil ist für die Praxis von erheblicher Bedeutung. Die abschließende Entscheidung des BFH bleibt abzuwarten.