Laut BFH bleibt die Unternehmensidentität einer Kapitalgesellschaft auch bei Veräußerung eines durch Anwachsung erhaltenen, verlustverursachenden Geschäftsbereichs im Wege eines Asset Deals unberührt. Übernommene Gewerbeverluste gehen folglich nicht unter. Denn die Änderung der wirtschaftlichen Betätigung einer Kapitalgesellschaft beeinträchtigt die Unternehmensidentität nicht, solange derselbe einheitliche Gewerbebetrieb bestehen bleibt.