eNewsletter Tax | 2024 | 09.01.2025
 
 
Guten Tag liebe Leser liebe Leser,
 
pünktlich zum Start des neuen Jahres 2025 hat das BMF den finalen Umwandlungssteuererlass veröffentlicht. Erfahren Sie mehr dazu in unserem EY Tax Zoom. Auch hat sich der EuGH in zwei Entscheidungen zur Quellenbesteuerung von Dividenden geäußert.

Ihr National Office Tax | eNL.Tax@de.ey.com
 
 
 
 
 
 
 
Das BMF hat am 02.01.2025 pünktlich zum Start ins neue Jahr 2025 das finale BMF-Schreiben zur Anwendung des Umwandlungssteuergesetzes (sog. Umwandlungssteuererlass) veröffentlicht. Der aktualisierte Umwandlungssteuererlass ersetzt nach mehr als 13 Jahren den bisherigen Umwandlungssteuererlass vom 11.11.2011. Einen detaillierten Überblick des Erlasses und den damit einhergehenden Handlungsbedarf gibt unser EY Tax Zoom.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Der EuGH äußert sich in zwei Urteilen zur Quellenbesteuerung von Dividenden. Er befasst sich mit der Erstattung von Quellensteuern auf Dividenden im Falle einer Verlustsituation des Empfängers im Ansässigkeitsstaat. In einem weiteren Urteil stellt der EuGH erneut klar, dass eine Bruttobesteuerung von Dividenden gegen Unionsrecht verstößt. Die Urteilsgrundsätze beider Entscheidungen sollten über den Einzelfall hinaus auch für deutsche Inbound-Sachverhalte Relevanz entfalten in welchen die Dividenden bei einem vergleichbaren inländischen Investor als voll steuerpflichtig zu behandeln wären bzw. bei sonstigen kapitalertragsteuerpflichtigen Erträgen.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Das BMF ergänzt sein bisheriges Schreiben zur Anwendung des § 8 Abs. 2 AStG in der bis zum 30.06.2021 geltenden Fassung (§ 8 Abs. 2 AStG a.F.) in Bezug auf die Exkulpation von der Hinzurechnungsbesteuerung und setzt die Anforderungen herab.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Der BFH äußert sich zu den in § 3a Abs. 2 EStG enthaltenen Tatbestandsmerkmalen der Sanierungseignung und -absicht für die Steuerfreiheit von Sanierungserträgen und bestätigt im Wesentlichen seine bisherige Rechtsprechung.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Laut einer Bekanntmachung des BMF hat die Bundesregierung das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Belarus mit Wirkung zum 01.01.2025 ausgesetzt.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die obersten Finanzbehörden der Länder verlängern die gewerbesteuerlichen Billigkeitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine bis zum Jahresende 2025.
 
 
 
 
 
 
 
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Regelungen zur Barrierefreiheit im digitalen Raum gelten für öffentliche Stellen bereits seit 2021. Ab dem 28. Juni 2025 werden entsprechende Vorschriften auch für privatwirtschaftliche Unternehmen wirksam. Das BFSG verlangt, dass Menschen mit Behinderungen Produkte und Dienstleistungen ohne zusätzliche Schwierigkeiten nutzen können. Angesprochen ist der B2C-Bereich zwischen Unternehmen und Verbrauchern. 

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Wir informieren Sie wieder kompakt in einer Stunde über aktuelle Neuerungen aus dem Bereich des Umsatzsteuer- und Zollrechts. In dieser Ausgabe gehen wir insbesondere auf aktuelle Themen aus Rechtsprechung und Finanzverwaltung, die drei Säulen des ViDA-Pakets, das EuGH-Urteil vom 28.11.2024 (C-622/23) rhtb zur Frage der Steuerbarkeit bei Vertragsbeendigung durch den Werkbesteller sowie umsatzsteuerliche Entwicklungen im Ausland ein.

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