Der EuGH äußert sich in zwei Urteilen zur Quellenbesteuerung von Dividenden. Er befasst sich mit der Erstattung von Quellensteuern auf Dividenden im Falle einer Verlustsituation des Empfängers im Ansässigkeitsstaat. In einem weiteren Urteil stellt der EuGH erneut klar, dass eine Bruttobesteuerung von Dividenden gegen Unionsrecht verstößt. Die Urteilsgrundsätze beider Entscheidungen sollten über den Einzelfall hinaus auch für deutsche Inbound-Sachverhalte Relevanz entfalten in welchen die Dividenden bei einem vergleichbaren inländischen Investor als voll steuerpflichtig zu behandeln wären bzw. bei sonstigen kapitalertragsteuerpflichtigen Erträgen.